Leistungsübersicht für Grenzgänger

Optimale grenzüberschreitende Leistungen mit In Kooperation mit

 

Grundversicherung für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland

Ambulant EUROLINE PLUS1 Leistungen in der Schweiz

Medizinischer Check-up zur Früherkennung von Krankheiten Vorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung;
gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre.*

Schutz- und Reiseschutzimpfungen Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung.*

Brillen oder Kontaktlinsen CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Lebensjahr.
(im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung).*

Ärztlich verordnete Hilfsmittel Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen.*

Hauskrankenpflege Beratung, Behandlungs-/Grundpflege von anerkannten Leistungserbringern.*

Badekuren CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr.*

Medikamente Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten mit ärztlicher Verordnung.*

Psychotherapie Ärztliche Psychotherapie (keine freiberuflichen Psychologen).*

Notfalltransporte/medizinisch 50 % bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte.*

Indizierte Transporte 50 % bis CHF 5‘000.– an Notfalltransporte in der Schweiz.*

Auslandsbehandlung
(ausserhalb Deutschland/Schweiz)
Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU-/EFTA-Raum.*

Ambulante Behandlungen Schulmedizin Behandlungen durch Vertragsarzt und anerkannte Medizinalpersonen wie Chiropraktiker oder Hebammen; volle Deckung.*

Mutterschaft Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung;
Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung.

Alternative Heilmethoden
Komplementärmedizin
Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, ärztliche Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Erwerbskantons bei Ärzten mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin.*

Stationär

Spitalaufenthalt Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Erwerbskantons gemäss dessen Tarif.*

Mutterschaft Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung;
Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung.

Zahn

Zahnbehandlungen, Dentalhygiene Bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt; Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht.*

Pflege

Absicherung im Pflegefall Keine Leistung

*Auf diese Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
1Obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Leistung nur bei Bezug in der Schweiz). Bei Bezug in Deutschland ist die deutsche Versicherungskarte vorzuweisen.

 

Privat-Ergänzungsschutz zur Grundversorgung der SWICA

VorsorgePRIVAT

Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Erstattung im ersten Kalenderjahr bis zu 200,- EUR, in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen bis zu insgesamt 500,– EUR. Ab dem 3. Kalenderjahrpro Jahr bis zu 500,– EUR. Auch für Untersuchungen, für die die GKV keine Leistungen vorsieht.*

Schutzimpfungen inkl. Reiseschutzimpfungen. Bis zu 300,-- EUR Erstattung in zwei Kalenderjahren. Versichert sind ärztliche Behandlung sowie Medikamente.*

Brillen und Kontaktlinsen, inkl. Reparaturen zu 80 %. Bis zu 400,-- EUR Erstattung in zwei Kalenderjahren, unabhängig von der Änderung Ihrer Sehstärke. Augenlaser-Operationen zur Verbesserung der Sehkraft. Bis zu 1.500,-- EUR während der Vertragslaufzeit ab dem 3. Kalenderjahr.*

80 % für Hörgeräte inklusive Reparaturen. Maximal 800.,-- EUR Erstattung in 5 Kalenderjahren.*

NaturPRIVAT

Naturheilkundliche und alternative Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker zu 80 %. Inklusive Hufelandverzeichnis, z. B. Chiropraktiker, Osteopath, TCM, Homöopathie (ausser Psychotherapie). Erstattung max. 1.000,– pro Kalenderjahr.*

KlinikPRIVAT

1. oder 2. Klasse wahlärztliche Behandlung. Erstattung der Mehrkosten für einen Spezialisten/Chefarzt. Erstattung der üblichen Schweizer Preise.*

Übernahme der Kosten für privatärztliche Leistungen, auch bei Entbindungen und ambulanten Operationen.*

KH (Krankenhaustagegeld)

EUR 15.– pro Tag für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes wegen Krankheit oder Unfall als Ausgleich für Franchise CHF 15.– bei Spitalaufenthalt.*

ZahnPRIVAT Premium

90 % für Parodontose- und Wurzelbehandlungen, Implantate, Inlays und Onlays, Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers, Kunststofffüllungen, Verblendung bis in den Seitenzahnbereich, Aufbissbehelfe und Schienen, Gnathologie, Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, Prophylaxe (aus max. 120,– EUR pro Kalenderjahr), innovative Leistungen, Kieferorthopädie.*

PflegePRIVAT Premium Plus

100 % bei Pflegegrad 2 – 5 stationär. 100 % bei Pflegegrad 4 – 5 ambulant. 60 % bei Plegegrad 3. 30 % bei Pflegegrad 2. 10 % bei Pflegegrad 1.*

Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 3.*

Einmalzahlung schon ab Pflegegrad 2 (100–facher Tagessatz).*

Weltweiter Versicherungsschutz. Mitnahme in die Schweiz möglich.*

Leistungs- und Beitragsdynamik ohne Risikoprüfung*

Fallbeispiel

Als Grenzgänger haben Sie die Wahl, wie Sie versichert sein möchten. Grundprinzip ist die Unterstellung unter die soziale Krankenversicherung im Erwerbsland, unabhängig vom Wohnsitz in einem anderen EG-Staat.

Annahme:
32-Jähriger, Beginn: 2020
Gehalt: 6.500,– EUR
Kurs CHF/EUR = 0,93 EUR

*Massgeblich sind die Versicherungs-/Tarifbedingungen sowie der Grenzgängerantrag.

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